TA Personaldienstleistungen GmbH
Niederlassung Jena
Grietgasse 13
07743 Jena
TA Personaldienstleistungen GmbH
Hauptgeschäftsstelle Saalfeld
Blankenburger Straße 9
07318 Saalfeld
© TA Personaldienstleistungen GmbH
Werden Sie von einem Unternehmen übernommen,
freuen wir uns mit Ihnen. Denn Ihr persönlicher Erfolg ist
unser Erfolg und damit auch eine Empfehlung für uns.
Ihre Qualifikationen und ihre Berufsausbildung
bestimmen Ihren Stundenlohn. Je nach
Branchenzugehörigkeit des Kundenbetriebes erhalten
Sie nach bereits 9 Monaten oder nach 15 Monaten
ununterbrochener Einsatzdauer bei ein und demselben
Kunden das gleiche Arbeitsentgelt wie der vergleichbare
Stammmitarbeiter im Kundenbetrieb.
Details erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit
uns.
Natürlich haben Sie ein Mitspracherecht. Denn unser
Anliegen ist es, sowohl unsere Kunden als auch unsere
Mitarbeiter optimal zu betreuen. Aus diesem Grund
müssen Sie Einsätze, die Sie über- oder unterfordern,
nicht annehmen.
Die Überlassungszeiten sind je nach Anforderung
unserer Kunden unterschiedlich. Jedoch sieht die
Höchstüberlassungsdauer vor, dass ein Zeitarbeitnehmer
durchgehend nur noch für die Dauer von 18 Monaten an
ein und demselben Kunden überlassen werden darf.
Nach einer ununterbrochenen Einsatzdauer von 18
Monaten bei einem Kunde gibt es die Möglichkeit, dass
der Zeitarbeitnehmer beim Kunde fest übernommen
wird oder bei einem anderen Kunde eingesetzt wird.
Wir sind ein regional tätiges Zeitarbeitsunternehmen,
d.h., die Einsatzorte befinden sich in einem maximalen
Umkreis von 50 km.
Wir setzen unsere Mitarbeiter nach Ihrer beruflichen
Qualifikation ein. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie in
den unterschiedlichsten Bereichen vielfältige
Erfahrungen sammeln können.
Im Falle einer Nichtbeschäftigung besteht für Sie als
unser Mitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf
Lohnfortzahlung. Zur Arbeitsplatzsicherung führen wir
Arbeitszeitkonten, die tariflich geregelt sind.
Das hängt ganz von Ihren Wünschen und Plänen ab.
Grundsätzlich bieten wir Ihnen einen unbefristeten
Arbeitsvertrag. Sollte es jedoch Ihrem Wunsch
entsprechen, ist es auch möglich, einen befristeten
Arbeitsvertrag abzuschließen.
Generell sind Zeitarbeitnehmer Beschäftigte wie andere
auch. Das Zeitarbeitsunternehmen ist der Arbeitgeber
mit allen gesetzlichen Pflichten. Einziger Unterschied:
Das Zeitarbeitsunternehmen setzt seine Mitarbeiter in
Kundenunternehmen ein. Die Mitarbeiter des
Zeitarbeitsunternehmens sind also als Dienstleister am
Arbeitsplatz im Kundenbetrieb tätig.
Selbstverständlich sind Sie als unser Mitarbeiter
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies beinhaltet
dementsprechend Krankenkassen-, Arbeitslosen-,
Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.
Die Probezeit beträgt, wie es das Gesetz vorsieht,
6 Monate.